Rücktritt vom Online-Kauf trotz Beschädigung der Ware bei deren Prüfung! Hat der Verkäufer Anspruch auf eine Entschädigung wegen Minderung des Verkehrswerts?

Unsere Kanzlei wurde im gegenständlichen Musterprozess von der bekannten Wiener Anwaltskanzlei Kosesnik-Wehrle & Langer als Vertreter des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für die klagende Partei mit den 3 Verhandlungen in Vorarlberg (Substitution) betraut. Wir wurden deshalb ermächtigt, das in diesem Verfahren erwirkte erfolgreiche Urteil für den zurückgetretenen Online-Käufer im Volltext zu veröffentlichen. Das Urteil des BG Bregenz ist (wenn es materiell auch nicht um viel ging) aber rechtlich interessant und in dieser Konstellation das erste seiner Art in Österreich. Es enthält erstmals Aussagen zur Frage, ob eine bei der Prüfung der Ware verursachte Beschädigung (Minderung des Verkehrswertes) dem Verkäufer zu ersetzen ist.

 

Angesichts des stark zugenommenen Online-Handels in der Corona-Krise (nicht nur über Amazon) stellt das rechtskräftige Urteil sowohl für Online-Käufer als auch für Online-Verkäufer eine rechtliche Orientierung für ähnlich gelagerte Fälle dar (für den schnellen Leser va ab der rechtlichen Beurteilung auf der Seite 6 des Urteils unten):