Ich unterstütze Sie in Fragen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Ob es nun mehr um Probleme (Mängel) beim Bau eines Wohnhauses, Schäden aufgrund von Produktmängeln oder nach einem Verkehrsunfall geht. Mit meiner Erfahrung stehe ich jederzeit gerne bereit.
Durch die jahrelange rechtliche Vertretung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben, aber auch von geschädigten privaten Bauherren oder Architekten habe ich beide Seiten des Baurechts (Bauherr
versus Bauunternehmen) kennen gelernt. Nutzen Sie dieses Wissen zu Ihrem Vorteil.
Wenn es im Interesse meiner Klienten notwendig ist, werden auch neue juristische Wege nicht gescheut. So folgte der Oberste Gerichtshof in Wien schon mehrfach neuen Argumentationslinien und
implementierte etwa über meine Anregung im Rahmen einer außerordentlichen Revision die „Produktbeobachtungspflicht“ (übrigens mit beeindruckender Begründung) neu in das österreichische Recht.
Dadurch gewann ein am Auge erblindeter Junge in letzter Instanz (damals war ich noch Partner in einer Dornbirner Kanzlei) doch noch seinen Schadenersatzprozess gegen einen namhaften
Getränkehersteller. Dies, wegen Verletzung der durch die Rechtsprechung neu eingeführten Produktbeobachtungspflicht. (Artikel in der Presse)
Der OGH sprach etwa auch erstmals einem von mir gerichtlich vertretenen Bruder eines tragisch verunglückten Geschwisterteils ein seelisches Trauerschmerzengeld zu, um nur einige juristische Highlights aus dem spannenden Rechtsgebiet des Schadenersatzrechts zu erwähnen.