Ich berate und vertrete Privatpersonen und Geschäftskunden, wie beispielsweise Unternehmen, Gesellschaften, Freiberufler, Agenturen, Handelsvertreter, Handwerksbetriebe, usw.
Dabei haben sich in den letzten Jahren natürlich in einigen Fachbereichen spezielle Kenntnisse und Erfahrungen entwickelt. Es versteht sich von selbst, dass ich bestrebt bin, am aktuellsten Stand des Rechts, rechtlicher Trends und Technologien zu bleiben. Rechtliche Fachkompetenz in Verbindung mit jahrelanger Berufserfahrung schafft Vertrauen und gibt Sicherheit.
Wenn Sie auf die weiterführenden Links bei den einzelnen Fachgebieten klicken, können Sie mehr über meine Leistungen erfahren.
Eine Ehescheidung ist eine sehr sensibles persönliches und rechtliches Thema. Ich nehme mir die Zeit, Ihnen alle für Ihre individuelle Scheidung wichtigen Aspekte einfach und verständlich zu erklären. Eine sorgfältige Vorbereitung ist die Basis, damit Sie im Ergebnis bei der Scheidung vermögensmäßig auch das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht.
Jeder Rechtsanwalt hat seine besonderen juristischen Vorlieben und Leidenschaften. Bei mir hat sich auch der rechtliche Bereich der Übertragung von Unternehmen und Unternehmensanteilen in den letzten 20 Jahren zu einem solchen Spezialgebiet entwickelt.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, etc.), sowie bei der Vertretung von Erben bei Erbrechtsstreitigkeiten und Regelungen bzw. Lösungen über faire Erbteilungsübereinkommen.
Schon bei Gründung eines Unternehmens - oder besser noch vorher – berate ich Sie gerne, welche wichtigen Rechte Sie sich im Gesellschaftsvertrag einräumen lassen sollten. Dadurch können spätere Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern und ungeliebte Überraschungen vermieden werden.
Gerade im Finanzstrafrecht hat es in den letzten Jahren viele gesetzliche Neuerungen gegeben, die im Ergebnis zu einer verschärften abgaben- und strafrechtlichen Verantwortung der Steuerschuldner geführt haben. Eine Beratung im Vorfeld ermöglicht es vielleicht, auf beginnende Problemstellungen noch rechtzeitig agieren und erforderliche Maßnahmen setzen zu können.
Wir stehen ihnen für Immobilienkaufverträge, bei der Schenkung von Immobilien an die nächste Generation oder an Ehegatten bzw. Lebensgefährten, aber auch bei komplexeren Immobilienthemen (Baurechtsvertrag) sehr gerne mit unserem Know-how zur Verfügung.
Ich unterstütze Sie in Fragen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Ob es um Probleme (Mängel) beim Bau eines Wohnhauses, Schäden aufgrund von Produktmängeln oder nach einem Verkehrsunfall geht. Mit meiner Erfahrung stehe ich jederzeit gerne bereit.
Unsere Klienten unterstützen wir mit der Verfassung von individuell abgestimmten Verträgen und AGB in allen geschäftlichen und privaten Lebenslagen. Gerne prüfen wir auch Vertragsentwürfe auf nachteilige und unangemessene Vertragsklauseln. Das Datenschutzrecht, respektive die Umsetzung der neuen EU-DSGVO ab dem 25.05.2018 wird die Unternehmen herausfordern. Ich helfe gerne bei der praktischen Umsetzung.