Finanzstrafverfahren

Risikoabwägung, Vertretung vor den Finanzbehörden bzw Verteidigung in gerichtlichen Verfahren

Gerade im Finanzstrafrecht hat es in den letzten Jahren viele gesetzliche Neuerungen gegeben, die im Ergebnis zu einer verschärften abgaben- und strafrechtlichen Verantwortung der Steuerschuldner geführt haben.  Eine Beratung im Vorfeld ermöglicht es vielleicht, auf beginnende Problemstellungen noch rechtzeitig agieren und erforderliche Maßnahmen setzen zu können. 

 

Mitunter können etwa durch die Möglichkeit einer Selbstanzeige spätere Finanzstrafverfahren weitgehend vermieden werden. Seit dem 01.10.2014 sind die formellen Voraussetzungen für eine Selbstanzeige strenger geworden. Die Verfassung einer Selbstanzeige sollte vollständig und ordnungsgemäß vorbereitet werden. Ich arbeite gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen, denn eine intensive, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist hier in Ihrem Interesse unerlässlich. Dass eine Selbstanzeige sämtliche notwendigen Voraussetzungen erfüllt, die schlussendlich zu einer Straffreiheit führen, ist eine spezielle Herausforderung. 

 

Wenn bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, gilt: Die Weichen im Finanzstrafverfahren werden im Vorverfahren gestellt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen sie eine finanzstrafrechtliche Betreuung!

 

In jedem Verfahrensstadium können sich Möglichkeiten ergeben oder anbieten, die bestenfalls durch ein rasches Agieren zur Verhinderung eines gerichtlichen Finanzstrafverfahren genützt werden können. Allenfalls kann mit einer sorgfältig erarbeiteten schriftlichen Stellungnahme auch ein vorliegender Verdacht bereits im Vorfeld entkräftet werden. Mündliche Einvernahmen führen wegen Ihrer Ungenauigkeit nämlich häufig nicht zur Auflösung der Kernpunkte und können deshalb im Vorfeld sogar kontraproduktiv sein.