Verkauf/Übertragung von Unternehmen & Unternehmensbeteiligungen

Due Diligence, Verhandlungen, kaufverträge, Abtretungsverträge, Unternehmensnachfolge

Jeder Rechtsanwalt hat seine besonderen juristischen Vorlieben und Leidenschaften. Bei mir hat sich der rechtliche Bereich der Übertragung von Unternehmen und Unternehmensanteilen in den letzten 20 Jahren zu einem solchen Spezialgebiet entwickelt. 

 

So gut wie jeder Unternehmer wird irgendwann mit der Frage konfrontiert, wer ihm als Unternehmensinhaber nachfolgen soll. Ein anderer erhält von einem Konkurrenten ein Übernahmeangebot oder möchte das Unternehmen aus persönlichen Gründen verkaufen. 

 

Mit der Auswahl des geeigneten Nachfolgers oder Erwerbers ist es allerdings nicht getan. Vielmehr bedarf es einer rechtzeitigen sowie umfassenden strategischen Planung und Vorbereitung, da neben wirtschaftlichen Auswirkungen der Unternehmensübertragung auch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, welche gravierenden Einfluss auf die Gestaltung und Folgen der Betriebsübergabe haben. Je nach Konstellation sind erb- und familienrechtliche Aspekte zu beachten. Ganz wichtig ist auch die Beachtung von gesetzlichen Haftungsregelungen, die sich aus dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Unternehmensrecht, dem Sozialversicherungsrecht, etc ergeben.

 

Selbstredend sind – wie bei jeder Vermögensübertragung – auch steuer- und abgabenrechtliche Fallstricke zu vermeiden und Problemstellungen zu lösen, welche einer rechtzeitigen Prüfung bedürfen. Um hier eine abgabenoptimierende Vorgangsweise zu ermöglichen, ist es erforderlich, auf diese Aspekte sowohl bei der Wahl der Rechtsform als auch in der Vertragsgestaltung entsprechend Bedacht zu nehmen.

 

Eine Kardinalaufgabe ist es dabei, einen Ausgleich zwischen den – oft widerstreitenden - Interessen des übergebenden und erwerbenden Unternehmers zu suchen. Dieser Part nimmt meistens einige Zeit der Abwicklung in Anspruch. Meine Erfahrung unterstützt Sie dabei, sachgerechte Regelungen und Lösungen sowie tragfähige Kompromisse zu finden. Eine nachhaltige Unternehmensübergabe liegt dann vor, wenn der wirtschaftliche Bestand des Unternehmens und seine Marktchancen weitgehend gewahrt bleiben.

 

Eine rechtzeitige Planung und umfassende juristische Prüfung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Unternehmensübertragung. Kein Unternehmen und keine Unternehmensübertragung ist mit der anderen vergleichbar. Patentlösungen sind gefragt, aber meistens nicht vorhanden. Bei der schlussendlichen Ausarbeitung eines für die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeschneiderten Unternehmenskaufvertrags (je nach Konstellation vielfach in der Form eines Abtretungsvertrages) sowie dessen Umsetzung und Abwicklung vor dem Firmenbuch, den Steuerbehörden, allenfalls auch dem Grundbuch, stehe ich Ihnen mit meiner ganzen Erfahrung und mit besonderer Freude für diesen Rechtsbereich zur Verfügung.