AGB, Vertrags- & Datenschutzrecht

Verhandlung, Erstellung und Durchsetzung

Unsere Klienten unterstützen wir mit der Verfassung von individuell abgestimmten Verträgen und AGB in allen geschäftlichen  Lebenslagen. Gerne prüfen wir auch Vertragsentwürfe auf nachteilige und unangemessene Vertragsklauseln. Das Datenschutzrecht, respektive die Umsetzung der neuen EU-DSGVO ab dem 25.05.2018 wird die Unternehmen herausfordern. Ich helfe gerne bei der praktischen Umsetzung. 

Vertragswesen

Ich unterstütze Sie im Vorfeld gerne bereits bei Beginn der Vertragsverhandlungen und der nachfolgenden Erstellung und Verfassung eines maßgeschneiderten Vertrages. Rechtssichere Verträge stärken Ihre Positionen und verringern ihre Haftung. Verlassen Sie sich nicht auf billige Musteranwendungen oder Entwürfe Ihrer Vertragspartner. Hier gilt, Vertrauen ist gut, aber nur rechtliche Kontrolle und Prüfung gibt Ihnen Rechtssicherheit. Umso mehr gilt dies bei Vermögensübertragungen, wie etwa bei Immobilienkaufverträgen, aber auch bei wertvollen Immobilien-Schenkungen, die für viele auch eine wichtige Entscheidung für das weitere Leben bedeuten können.

Datenschutzrecht

Mit der am 14.04.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.

Die Bestimmungen der DSGVO treten ab 25.5.2018 in Kraft. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist hiervon betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu. 

Ich helfe Ihrem Unternehmen sich auf die DSGVO frühzeitig vorzubereiten und nicht erst „um fünf vor zwölf“. Ich gebe Hinweise zur Risikovermeidung und unterstütze Sie etwa bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungs-Verträgen. Dies alles mit dem Ziel, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen auch hinkünftig mit dem Datenschutzrecht im Einklang stehen.