Vorsicht bei Motoröl-Befüllung - Brandgefahr!

Ein nicht alltägliches „Alptraum-Erlebnis“ hatte ein Mandant unserer Kanzlei vor kurzer Zeit. Denn nach einer Reparatur in der aufgesuchten KFZ-Autowerkstätte geriet sein gebrauchter SUV eines deutschen Premiumherstellers während einer normalen Autofahrt im Ortskern einer Vorarlberger Stadt urplötzlich in Brand. Glücklicherweise konnte er unverletzt aus seinem PKW fliehen.

 

Das Fahrzeug brannte nahezu vollständig aus, bevor es die Feuerwehr zum Löschen brachte.

 

Da keine Vollkasko-Versicherung vorlag, brachte der geschädigte Halter am Landesgericht Feldkirch eine Schadenersatzklage über den objektiven Wert des „ausgelöschten“ SUV ein. Einem fachlich sehr versierten Vorarlberger KFZ-Sachverständigen, der einen speziellen Brandermittler aus Deutschland hinzuzog, ist es zu verdanken, dass – was im Vorfeld nun wirklich nicht erwartet werden konnte – die Brandursache tatsächlich ermittelt werden konnte. Dies gelang durch die Anwendung des sogenannten „Eliminationsverfahren“ am ausgebrannten Wrack des KFZ. Es wurde dabei jedes einzelne Teil des ausgebrannten Wracks im Motorbereich geprüft, begutachtet (fotografiert) und dann eliminiert (bzw entsorgt).

 

Das überraschende Ergebnis dürfte für jeden Fahrzeug-Lenker von grundsätzlichem Interesse sein, weshalb in unserer Blogserie einmal nicht primär über rechtliche Informationen, sondern über ein technisches Gefahrenpotential berichtet wird. Die beiden Sachverständigen kamen nämlich zum Ergebnis, dass der damalige zuständige Mitarbeiter der KFZ-Werkstätte die vorgegebene Herstellerfüllmenge für Motoröl missachtete und konkret ca. 0,7 l Motoröl zu viel einfüllte. Durch diese Überfüllung mit Schmiermittel wurde ein Druckanstieg im Kurbelgehäuse ausgelöst und kam es zu einem Schmiermitteleintrag im Ansaugsystem sowie einen Schmiermittelaustritt in Höhe der Ventildeckelabdichtung (eben durch den Druckaufbau im Kurbelgehäuse).

 

Das austretende Schmiermittel wurde dann in der Folge auf den hochtemperierten Oberflächen (insbesondere von Krümmer, Abgasturbolader und Dieselpartikelfilter) entzündet. Diese Fahrzeugteile erreichen beim Fahrzeugbetrieb Temperaturen, die oberhalb der Zündtemperatur von Motorschmiermitteln liegen. Damit waren die energetischen sowie auch stofflichen Voraussetzungen für die Entzündung von Schmiermitteln an hochtemperierten Oberflächen der Abgasanlage eines in Betrieb befindlichen Fahrzeuges gegeben. Die Brandursache war ermittelt!

 

Es ist deshalb große Vorsicht – vor allem bei der eigenen Befüllung mit Motor-Schmiermitteln – geboten, denn solche folgenschweren Konsequenzen sollten tunlichst vermieden werden. Bitte beachten Sie dabei genauestens die vorgegebene Herstellerfüllmenge!

 

Aufgrund der Gutachtensergebnisse konnte der gegenständliche Zivilprozess zu Gunsten des Klägers - immerhin standen Sachverständigen- und Anwaltskosten auf beiden Seiten von insgesamt über € 30.000,00 im Raum - auf kurzem Wege verglichen werden. Der Kläger erhielt den Wert des ausgebrannten Fahrzeugs ersetzt und musste keine Kosten tragen.

 

Ich wünsche Ihnen eine besonders gute Fahrt durch den Winter ohne unangenehme Zwischenfälle und ein schönes Wochenende!

 

Ihr Henrik Gunz